Ratgeber · Wohnen & Nachbarschaft

Lärmprotokoll erstellen: Nachbarschaftslärm mit dem Handy dokumentieren

Laute Musik von nebenan, Trittschall über dir, eine Baustelle ab 6 Uhr oder Verkehr die ganze Nacht: Wer etwas gegen Lärm unternehmen will, braucht zuerst eine saubere Dokumentation. Hier steht, was in ein Lärmprotokoll gehört, was eine Messung mit dem Handy beitragen kann – und wie die Langzeitmessung in dB Ride dabei hilft.

Keine Rechtsberatung

Ein Lärmprotokoll mit dem Handy ist eine Gedächtnisstütze, zum Beispiel für das Gespräch mit Nachbarn, Vermieter oder Behörde. Es ersetzt kein Gutachten und keine Messung nach TA Lärm bzw. DIN 45645. Handymikrofone sind nicht geeicht. Bei einem Streit beraten dich Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Was in ein Lärmprotokoll gehört

Mietervereine und Verbraucherzentralen raten in der Regel, Lärm möglichst konkret festzuhalten. Ein gutes Protokoll beantwortet für jeden Vorfall diese Fragen:

  • Wann? Datum, Uhrzeit von Beginn und Ende
  • Was? Art des Geräuschs: Musik mit Bass, Trittschall, Bohren, Hundebellen, Baumaschine, Lieferverkehr
  • Wo? In welchem Raum hörbar, Fenster offen oder zu
  • Wie wirkt es? Einschlafen unmöglich, Gespräch oder Telefonat gestört, Arbeiten im Homeoffice nicht möglich
  • Wer kann es bestätigen? Mitbewohner, Besuch, andere Nachbarn
  • Was hast du unternommen? Angesprochen, geklingelt, Hausverwaltung informiert
Vorlage für ein Lärmprotokoll – die Spalte „Messung“ ist optional.
DatumUhrzeitDauerGeräuschWo gehörtAuswirkungZeugenMessung
TT.MM.von–bisminz. B. Musik mit BassSchlafzimmer, Fenster zuz. B. Einschlafen nicht möglichNameLAeq / LAFmax, Ereignisse

Was eine Messung beitragen kann – und was nicht

Notizen sagen, was es war. Eine Messung ergänzt, wann genau und wie laut: mit sekundengenauen Zeitstempeln, Mittelwerten und Spitzen. Das macht ein Protokoll nachvollziehbarer. Damit eine Messung nicht mehr verspricht, als sie halten kann:

  • Nicht geeicht: Je nach Handymodell weichen die absoluten Werte um einige dB ab. Mit dem Kalibrier-Assistenten und einem Referenzgerät wird es genauer. Mehr dazu: Wie genau misst das Handy?
  • Sehr leise Nächte: Unter etwa 30–35 dB(A) misst ein Handy vor allem sein eigenes Rauschen. Leise, aber störende Geräusche lassen sich dann kaum beziffern.
  • Bass und Brummen: dB(A) bewertet tiefe Töne schwach. Störender Bass oder das Brummen einer Wärmepumpe kann deshalb niedrige dB(A)-Werte haben und trotzdem stark nerven. Auf dem Messbildschirm zeigen dir dB(C) und das Frequenzspektrum, ob tiefe Frequenzen überwiegen.
  • Laut ist nicht gleich lästig: Ein gleichmäßiges Rauschen kann lauter sein als ein Hund, der nachts bellt, und trotzdem weniger stören. Deshalb gehören Notizen immer dazu.

Langzeitmessung in dB Ride: so geht's

  1. Langzeitmessung öffnen

    Im Menü „Langzeitmessung“ wählen. Die Ereignis-Schwelle festlegen: Ein Ereignis beginnt, wenn der Pegel (LAF) mindestens 1 Sekunde darüber liegt, und endet nach 2 Sekunden darunter. Tipp: Lies vorher den ruhigen Grundpegel ab und setz die Schwelle etwas darüber.

  2. Start und Ende planen

    Sofort starten oder zu einer Uhrzeit, etwa um 22 Uhr. Das Ende legst du ebenfalls fest oder beendest die Messung von Hand.

  3. Handy richtig hinlegen

    Ruhig hinlegen, Mikrofon frei (nicht in Tasche oder Hülle), möglichst nicht direkt an der Wand. Ladegerät anschließen – der Bildschirm darf ausgehen. Optional meldet der Pegelalarm Überschreitungen per Hinweis in der Benachrichtigung.

  4. Auswerten und teilen

    Am Ende speichert dB Ride die Messung. Das PDF-Protokoll fasst alles zusammen, die Minutenwerte und Ereignisse gibt es zusätzlich als CSV.

Was das Protokoll enthält

  • Übersicht: LAeq gesamt, LAFmax, LCpeak, LAF10/LAF90 (laute Spitzen und Grundgeräusch), Anzahl der Ereignisse, Messdauer
  • Verlauf als 1-Minuten-Mittelwerte (LAeq) und Stunden-Leq
  • Ereignisliste: Beginn (sekundengenau), Dauer, Höchstwert, LAeq und LCpeak jedes Ereignisses über der Schwelle
  • Tag / Nacht nach den Zeiten der TA Lärm (Tag 6–22 Uhr, Nacht 22–6 Uhr) mit der lautesten Nachtstunde, außerdem Tag / Abend / Nacht nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (7–19, 19–23, 23–7 Uhr)
  • Gerät, Mikrofonquelle und Kalibrierung – damit klar ist, womit gemessen wurde

Die Tag-/Nacht-Werte sind energetische Mittelwerte der gemessenen Minuten, ohne Zuschläge und ohne die Messverfahren der Normen. Sie dienen der Orientierung.

Ruhezeiten und Richtwerte – zur Einordnung

Für Lärm von Nachbarn gibt es keinen bundesweit einheitlichen Dezibel-Grenzwert. Üblich ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Was sonst gilt, regeln Landes-Immissionsschutzgesetze, Gemeinden und Hausordnungen. Eine bundesweite gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht, sie steht aber oft in der Hausordnung.

Feste Richtwerte enthält die TA Lärm. Sie gilt für Anlagen wie Gewerbe, Industrie oder Gaststätten, nicht für Wohnlärm. Gemessen wird außen, 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des betroffenen Raums, und bewertet wird ein Beurteilungspegel mit Zuschlägen. Ein Handyprotokoll im Zimmer ist damit nicht vergleichbar. Die Werte helfen trotzdem, Größenordnungen einzuschätzen:

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm, Nr. 6.1 (Auswahl). Einzelne kurze Spitzen dürfen tags um höchstens 30 dB(A), nachts um höchstens 20 dB(A) darüber liegen.
GebietTag (6–22 Uhr)Nacht (22–6 Uhr)
Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
Urbanes Gebiet63 dB(A)45 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)

Für Baustellen gilt die AVV Baulärm, für den Neubau von Straßen die 16. BImSchV – jeweils mit eigenen Werten und Verfahren. Typische Pegel von Alltagsgeräuschen findest du in der Dezibel-Tabelle.

Tipps für ein aussagekräftiges Protokoll

  • Immer gleich messen: gleicher Raum, gleicher Platz, Fenster im gleichen Zustand. Nur so lassen sich Nächte vergleichen.
  • Eigene Geräusche vermeiden: Fernseher, Lüfter und Gespräche im Raum landen sonst im Protokoll. Ereignisse, die du selbst verursacht hast, im Protokoll vermerken.
  • Messung und Notizen verknüpfen: Notiere zu den Ereignissen aus der Liste, was es war. Die Uhrzeiten aus dB Ride machen das leicht.
  • Erst reden: Viele Konflikte lösen sich im Gespräch. Ein ruhig vorgelegtes Protokoll mit Uhrzeiten wirkt sachlicher als „es ist ständig laut“.

Häufige Fragen

Zählt ein Lärmprotokoll mit dem Handy vor Gericht?

Eine Handy-Messung ist kein Gutachten und keine Messung nach TA Lärm oder DIN 45645. Sie kann aber als Gedächtnisstütze dienen und belegen, wann es laut war und wie lange. Wie ein Gericht oder eine Behörde das bewertet, entscheidet der Einzelfall. Das ist keine Rechtsberatung – bei einem Streit helfen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Wie lange sollte ich ein Lärmprotokoll führen?

So lange, dass ein Muster erkennbar wird – in der Regel über mehrere Wochen. Wichtig ist, dass du regelmäßig und zeitnah notierst, nicht aus der Erinnerung im Nachhinein.

Nimmt dB Ride Gespräche oder Geräusche auf?

Nein. dB Ride wertet das Mikrofonsignal nur live aus und speichert ausschließlich Pegelwerte (Zahlen), keine Tonaufnahmen. Es wird nichts hochgeladen.

Wie laut darf es nachts beim Nachbarn sein?

Für Wohnlärm von Nachbarn gibt es keinen bundesweit einheitlichen Dezibelwert. Üblich ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, in der Zimmerlautstärke gilt; Details regeln Landesrecht, Gemeinden und die Hausordnung. Feste Richtwerte wie in der TA Lärm gelten für Anlagen, etwa Gewerbe und Industrie, nicht für Wohnlärm.

Läuft die Langzeitmessung die ganze Nacht?

Ja. Die Langzeitmessung läuft im Hintergrund weiter, auch bei ausgeschaltetem Bildschirm. Für mehrere Stunden solltest du das Ladegerät anschließen. Bricht die Messung ab, hilft es, die Akku-Optimierung für dB Ride abzuschalten.

Lärm dokumentieren – kostenlos.

dB Ride ist kostenlos für Android und iOS – ohne Werbung, ohne In-App-Käufe, ohne Konto. Langzeitmessung mit Minutenwerten, Ereignisliste, Tag/Nacht-Auswertung sowie PDF und CSV sind für alle frei. Deine Messungen bleiben auf deinem Gerät.

Quellen & Einordnung

  • Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm), Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte und Nr. 6.4 Beurteilungszeiten; Messung nach Anhang A.1.3.
  • DIN 45645-1: Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen.
  • Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärm): Zeiträume Tag, Abend, Nacht.
  • AVV Baulärm (1970); 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung).
  • Inhalt eines Lärmprotokolls: übliche Empfehlungen von Mietervereinen und Verbraucherzentralen. Keine Rechtsberatung.